Er agiert unabhängig vom Vorstand und schlichtet bei vereinsinternen Streitigkeiten.
Er besteht aus fünf Mitgliedern, die mindestens 35 Jahre alt sein müssen.
Um Neutralität zu wahren, darf kein Mitglied des Ehrenrates gleichzeitig ein anderes Amt im Verein bekleiden.
Entscheidung über Satzungsverstöße und Streitigkeiten innerhalb des Vereins.
Anhörung von Betroffenen bei Rechts- und Ordnungsmaßnahmen.
Schlagen verdiente Mitglieder für Ehrungen bei dem Vorstand vor. Die Mitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt
Der Ehrenrat
das „Gewissen“ des Vereins
Er agiert unabhängig vom Vorstand und schlichtet bei vereinsinternen Streitigkeiten.
Er besteht aus fünf Mitgliedern, die mindestens 35 Jahre alt sein müssen.
Um Neutralität zu wahren, darf kein Mitglied des Ehrenrates gleichzeitig ein anderes Amt im Verein bekleiden.
Entscheidung über Satzungsverstöße und Streitigkeiten innerhalb des Vereins.
Anhörung von Betroffenen bei Rechts- und Ordnungsmaßnahmen.
Schlagen verdiente Mitglieder für Ehrungen bei dem Vorstand vor. Die Mitglieder werden für drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt



