Die Kassenprüfer stellen sicher, dass die finanziellen Mittel des Vereins satzungsgemäß und korrekt verwendet werden.
Sie prüfen die Kasse, Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch.
In der jährlichen Mitgliederversammlung berichten sie über das Ergebnis der Prüfung und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Vorstands.
Besonderheit: * Jährlich wird eine Person für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, Kassenprüfer dürfen nicht Teil des Vorstandes oder eines vom Vorstand eingesetzten Ausschusses sein, eine direkte Wiederwahl ist nicht zulässig, um eine stetige, unabhängige Kontrolle zu gewährleisten.
Die Kassenprüfer
Garanten für Transparenz
Die Kassenprüfer stellen sicher, dass die finanziellen Mittel des Vereins satzungsgemäß und korrekt verwendet werden.
Sie prüfen die Kasse, Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch.
In der jährlichen Mitgliederversammlung berichten sie über das Ergebnis der Prüfung und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Vorstands.
Besonderheit: * Jährlich wird eine Person für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt, Kassenprüfer dürfen nicht Teil des Vorstandes oder eines vom Vorstand eingesetzten Ausschusses sein, eine direkte Wiederwahl ist nicht zulässig, um eine stetige, unabhängige Kontrolle zu gewährleisten.



